
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Feuerstätten in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen sind, um die für den Umweltschutz relevanten Bestimmungen der Emissionen einzuhalten.
Überlassen Sie das den Profis!
Unsere speziell geschulten Techniker können die Messung gerne im Rahmen eines Service / einer Wartung Ihres Gasgerätes durchführen.
Geräte mit einer Nennheizleistung
ab 15 bis 26 kW → alle 4 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung
ab 26 bis 50 kW → alle 2 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung
ab 50 kW → jährlich
Zentralheizgeräte mit einer Nennheizleistung
ab 6 bis 50 kW → alle 3 Jahre
Zentralheizgeräte mit einer Nennheizleistung
ab 50 kW → jährlich
Geräte mit einer Nennheizleistung
bis 15 kW → alle 3 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung
ab 15 bis 50 kW → alle 2 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung
ab 50 kW → jährlich
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